1.1 Für alle Beziehungen zwischen der Marmobisa AG und dem Kunden, insbesondere die Lieferung und Bearbeitung von Produkten, gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marmobisa AG (AGB).
1.2 Der Kunde anerkennt mit der Annahme des Angebotes von der Marmobisa AG die Verbindlichkeit der AGB, einschliesslich derjenigen über den Erfüllungsort und den Gerichtsstand. Die AGB der Marmobisa AG gehen denjenigen des Kunden vor.
2.1 Nach schriftlicher oder mündlicher Zusage des Auftraggebers zum Angebot der Marmobisa AG, wird eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt. Diese ist mit der Zustellung an den Auftraggeber verbindlich. Annullierungen oder Änderungen des Auftrages müssen innerhalb 8 Tage schriftlich bei der Marmobisa AG eingehen, andernfalls gilt der Auftrag als stillschweigend angenommen und wird entsprechend ausgeführt.
3.1 Die in Katalogen und Listen enthaltenen unverbindlichen Richtpreise in CHF sind freibleibend.
3.2 Die in Offerten aufgeführten Preise sind längstens während 60 Tagen gültig. Preisanpassungen bleiben der Marmobisa AG jederzeit vorbehalten. Offerten sind erst nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Marmobisa AG verbindlich.
3.3 Wünscht der Kunde den Inhalt eines bestätigten Auftrags zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.
3.4 Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in den Preisen der Marmobisa AG nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif der Rechnungserstellung verrechnet.
3.5 Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten (oder Nachtragsbestätigungen) in Rechnung gestellt.
3.6 Die Marmobisa AG lehnt eine Konventionalstrafe in jeglicher Form ab.
4.1 Die Lieferdauer des Auftrages ist von der Produktverfügbarkeit der bestellten Artikel abhängig. Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb 1 -- 2 Arbeitstage geliefert. Müssen an den bestellten Produkten noch Anpassungen wie Zusammenbau, Zuschnitt und ähnliches vorgenommen werden, kann die Auslieferung 3 -- 4 Arbeitstage betragen. Die Marmobisa AG bemüht sich, die Lieferfristen einzuhalten, ist aber selbst von Drittlieferungen abhängig. Die in Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Ein Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
4.2 Mehraufwände bei Lieferverzug können der Marmobisa AG gegenüber nicht geltend gemacht werden, weder vom Kunden noch von Dritten (Zwischenhändler oder Dienstleister).
4.3 Die Lieferung erfolgt durch die Marmobisa AG selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Dabei ist die Zufahrt zu gewährleisten, andernfalls hat der Kunde zusätzlich anfallende Kosten zu tragen.
4.4 Bei Sendungen ab Lager der Marmobisa AG, reist die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.5 Falls bei Montagen durch die Marmobisa AG Spitzarbeiten und Bohrungen anfallen, muss der Kunde den Monteuren mitteilen und schriftlich bestätigen, dass keine Leitungen und Anschlüsse im Bereich der Bohrarbeiten sind. Für Unvorhersehbares übernimmt die Marmobisa AG keine Haftung und es können Mehrkosten entstehen. Beim Beizug von Drittpersonen (Sanitär, Gipser oder sonstige Handwerker) werden die Kosten bauseits übernommen. Die Marmobisa AG lehnt jegliche Haftung ab.
5.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen.
5.2 Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen seit Lieferung an die Marmobisa AG schriftlich gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer
Feststellung, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten seit Lieferung der Marmobisa AG gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird jede Haftung abgelehnt.
5.3 Die Garantie beschränkt sich auf das beanstandete Produkt, allfällige Kosten für Ein- und Ausbau werden abgelehnt. Jede weitergehende Gewährleistung sowie Haftung für alle weiteren direkten oder indirekten Schäden ist ausgeschlossen.
5.4 Für durch Dritte an die Marmobisa AG gelieferte Geräte und Materialien (wie z.B. Glaskeramik, Becken, Mischer, etc.), welche die Marmobisa AG beim Kunden montiert bzw. verbaut, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
5.5 Für Mängel infolge eines ungeeigneten Baugrunds oder mangelhafter Bauarbeiten Dritter bzw. Mängel infolge zu hoher Feuchtigkeit oder übermässigen Heizen auf der Baustelle ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
5.6 Schäden, die durch natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Unachtsamkeit oder aus Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Marmobisa AG entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
5.7 Jegliche Beanstandungen nach dem Montieren werden abgelehnt.
5.8 Aufgrund der Eigenart des Fabrikationsprozesses kann für die genaue Einhaltung der Masse keine Garantie übernommen werden. Alle Angaben in der Offerte, Katalogen, Listen und Massskizzen sind daher unverbindlich. Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für unbedeutende Farbabweichungen.
5.9 Der Kunde ist selbst für die fachgerechte Reinigung und den fachgerechten Unterhalt der Ware verantwortlich. Geeignete Pflegeprodukte sind bei der Marmobisa AG erhältlich. Die Marmobisa AG ist für Schäden und Mängel nicht verantwortlich, die auf falsche Reinigung sowie falschen oder fehlenden Unterhalt zurückzuführen sind.
6.1 Ware kann nur in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der Marmobisa AG zurückgenommen werden.
6.2 Die Marmobisa AG behält sich vor, für Umtriebe und Fracht 20% des Warenwertes, jedoch mindestens den von den Lieferwerken geforderten Betrag, von der Gutschrift in Abzug zu bringen.
6.3 Spezialanfertigungen und Waren, welche die Marmobisa AG nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, sowie Ware die vor mehr als einem Monat geliefert worden ist, werden nicht zurückgenommen.
7.1 Vom Kunden bestellte Kommissionsartikel und Spezialausführungen, welche sich bereits in der Produktion befinden, können nicht mehr annulliert werden. Solche Artikel müssen vom Kunden bezogen und bezahlt werden.
8.1 Je nach Höhe des Auftrages erlaubt sich die Marmobisa AG Anzahlungen in Rechnung zu stellen.
8.2 Die Rechnungen sind innerhalb von zwanzig Tagen nach Rechnungsstellung rein netto (ohne jeden Abzug) zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge werden konsequent nachbelastet.
8.3 Falls nichts anderes vereinbart, befindet sich der Kunde ab dem 21. Tag ohne Mahnung im Verzug. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. Zudem hat der Kunde die Mahnspesen sowie allfälligen weiteren Verzugsschaden (Inkassospesen, Anwaltskosten) zu bezahlen.
9.1 Die gelieferte Ware bleibt solange das Eigentum der Marmobisa AG bis der Kunde alle Forderungen erfüllt hat. Bei Zahlungseinstellung ist die Marmobisa AG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware aus früheren Lieferungen zurückzuholen.
9.2 Der Kunde ermächtigt die Marmobisa AG mit Abschluss des Vertrages auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10.1 Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, -schwierigkeiten, -einstellung oder die Einleitung von bedeutenden Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen etc. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferverpflichtungen. Allfällige Guthaben der Marmobisa AG werden sofort zur Zahlung fällig.
11.1 Höhere Gewalt, Pandemie und Epidemie, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörung oder ähnliche unvorhergesehene und nicht im Einflussbereich der Marmobisa AG stehende Ereignissen entbinden die Marmobisa AG von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
12.1 Für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung eines Vertrags sind folgende Daten erforderlich: Vorname, Nachname, Rechnungs- und Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Bezahldaten, Telefonnummer, etc. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Angaben zur Lieferanschrift des Kunden gibt die Marmobisa AG zum Zwecke der Abwicklung des Kaufvertrags an ein von ihr beauftragtes Logistikunternehmen weiter.
12.2 Die Daten können für weitere Zwecke verwendet werden, werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
12.3 Neben dem Recht auf Widerruf der gegenüber der Marmobisa AG erteilten Einwilligungen stehen dem Kunden die folgenden weiteren Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit der durch die Marmobisa AG verarbeiteten personenbezogenen Daten. Zudem steht dem Kunden das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.
13.1 Die vorstehenden Regelungen gelten unter Berücksichtigung der nachstehenden, abweichenden Bestimmungen ebenfalls für Bestellungen des Kunden im Webshop der Marmobisa AG.
13.2 Massgebend sind die Preise in der Bestellbestätigung der Marmobisa AG.
13.3 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware bzw. Dienstleistung erwerben zu wollen.
13.4 Je nach Bestellung stehen dem Kunden verschiedene, im Webshop angezeigte Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die abhängig sind von der Produkteauswahl, dem Preis, der Bonitätsprüfung, dem Bestellzeitpunkt und der Lieferadresse.
13.5 Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden werden im Warenkorb und in der Bestellbestätigung ausgewiesen.
14.1 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Marmobisa AG, Ebersecken (Schweiz). Die Marmobisa AG hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht an seinem Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
15.1 Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch die Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt werden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Marmobisa AG.
Marmobisa AG
Januar 2024
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